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VG Frankfurt/Main, 16.12.2016 - 10 K 1990/16.F |
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- VG Leipzig, 28.06.2012 - 5 K 1125/11
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.12.2016 - 10 K 1990/16
Die typischerweise hierzu gehörenden Arbeiten und das entsprechende Berufsbild ergeben sich aus der Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft vom 7. Mai 2007 und der Verordnung über das Meisterprüfungsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe - Bestattermeisterverordnung - vom 15. September 2009 (…Detterbeck, a.a.O., § 18 Rn. 12; vgl. auch: Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 28. Juni 2012 - 5 K 1125/11 - zitiert nach Juris).Die vom Kläger übernommene Organisation der Bestattung erfordert auch in den von ihm selbst abgedeckten Bereichen eine Fülle von Kenntnissen, die nicht leicht und in kürzester Zeit zu erlernen sind (vgl. etwa § 1 Abs. 2 Nr. 5 Bestattermeistervorordnung: Formalitäten mit Behörden sowie privaten und öffentlich-rechtlichen Dienstleistungseinrichtungen abwickeln, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit planen und veranlassen, insbesondere im Hinblick auf die Bestattungsvorsorge, sowie die Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur"; § 1 Abs. 2 Nr. 6 Bestattermeisterverordnung: "religiöse Grundlagen sowie regionale, soziale und weltanschauliche Besonderheiten der Bestattung-, Trauer-, Änderungs- und Friedhofskultur berücksichtigen")."(VG Leipzig, Urteil vom 28. Juni 2012 - 5 K 1125/11 -).